Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Mitkov Systems GmbH
- Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen sowie Clouddiensten gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt) und damit im Zusammenhang stehenden Angeboten der Firma Mitkov Systems GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. - Leistungsinhalt- und Erbringung
3.1 ALLGEMEINES
3.1.1.Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, einschließlich der darauf Bezug genommen weiteren Dokumente, Leistungsspezifikationen, Pflichtenhefte usw. Nach Vertragsschluss erteilte Zusatzaufträge sind stets kostenpflichtig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.1.2 Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags- und Leistungsinhalts werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
3.1.3 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
3.1.4 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.
3.1.5 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch den Auftragnehmer oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
3.1.6 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, sowie Ort und Zeit der Leistungserbringung.
3.1.7 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers.
3.2. BESTELLUNG UND NUTZUNG VON CLOUDDIENSTEN
3.2.1 BESTELLVORGANG
3.2.1.1 Für die Nutzung der Software wird ein Nutzer-Account benötigt. Die eingerichteten Nutzer-Accounts müssen stets dauerhaft einer einzigen namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet werden. Die eingerichteten Nutzer-Accounts sind nicht übertragbar. Eine geteilte Nutzung der Nutzer-Accounts durch mehrere Personen als sog. Concurrent-Nutzung ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2.1.2 Die Bestellung der Clouddienste setzt die Einrichtung eines Kunden-Accounts voraus. Einen Kunden-Account können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB errichten. Die Erstellung eines Accounts setzt mindestens die Hinterlegung der Firma nebst Anschrift, eines Ansprechpartners, einer E-Mail-Adresse sowie der entsprechenden Rechnungsinformationen voraus. Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten regelt unsere Datenschutzerklärung.
3.2.2 INHALT DER LEISTUNGEN
3.2.2.1 Die vom Auftragnehmer im Einzelfall zu erbringenden Leistungen, die Anzahl der Nutzer sowie vereinbarte Nutzungsvolumina ergeben sich aus der Auftragsbestätigung die eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den im Einzelfall beauftragten Clouddiensten enthält.
3.2.2.2 In der jeweiligen Auftragsbestätigung werden zudem die für die jeweiligen Clouddienste einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers bzw. Cloudserviceproviders in Bezug genommen, die ebenfalls integraler Bestandteil des Vertrages werden. Im Rahmen der Bestellung stimmt der Kunde diesen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen ausdrücklich zu.
3.2.2.3 Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten regelt unsere Datenschutz-erklärung.
3.2.3 VERGÜTUNG; ZAHLUNGSABWICKLUNG
3.2.3.1 Der Kunde entrichtet für die Dauer der Bereitstellung der Clouddienste eine laufende monatliche Vergütung (Miete). Die Höhe der Vergütung wird abhängig vom Nutzungsumfang in der jeweiligen Bestellung ausgewiesen. Für sämtliche nachträglich zugebuchte Clouddienste oder einen erweiterten Nutzungsumfang gelten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung geltenden Preise.
3.2.3.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe.
3.2.3.3 Die Vergütung ist ab Bereitstellung der Clouddienste monatlich im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit zum 3. Werktag fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
3.2.3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die Bereitstellung der Clouddienste mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen, zum Ende eines Kalenderjahres anzupassen. Bei einer Anpassung der Vergütung von über 10 Prozentpunkten ist der Kunde berechtigt, die Nutzung der Clouddienste mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu beenden.
3.2.4. NUTZUNGSRECHTE UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN DER CLOUDDIENSTE
3.2.4.1 Eine Nutzung der Clouddienste ist ausschließlich im jeweils bestellten Nutzungsumfang zulässig. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden für die Laufzeit der jeweiligen Nutzungsvereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Clouddienste ein. Dieses Nutzungsrecht gilt auch für die während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages bereitgestellte neue Versionen der Clouddienste (Updates).
3.2.4.2 Die Unterlizenzierung, Verleihung und Untervermietung ist ebenso untersagt wie jede andere Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung oder Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Nutzungsbeschränkungen ergeben sich ferner aus den in der Bestellung in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
3.2.4.3 In jedem Fall sind weder der Kunde noch diejenigen, die über den AGB Clouddienste Kunden auf die Clouddienste zugreifen, berechtigt, die Clouddienste in einer Weise zu nutzen
- die durch Gesetze, Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder Verordnung in einer relevanten Rechtsordnung verboten ist;
- die Rechte Dritter verletzt;
- die zum Ziel hat, unbefugt auf Dienste, Geräte, Daten, Accounts oder Netzwerke zuzugreifen oder diese zu stören;
- die zum Ziel hat Spam oder Malware zu verbreiten;
- die die Clouddienste schädigen oder die Nutzung durch Dritte beeinträchtigen könnte;
- bei der ein Ausfall der Clouddienste zu Körper- oder Personenschäden oder zu Schäden für Natur und Umwelt führen könnte, oder
- bei der ein Dritter bei der Absicht unterstützt wird, eine der oben genannten Handlungen zu begehen.
3.2.5 SPERRE DER CLOUDDIENSTE
Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Sperre der Clouddienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen oder die Nutzung der Clouddienste entgegen den Nutzungsbestimmungen erfolgt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/ oder sonstige Dritte den Auftragnehmer davon in Kenntnis setzen. Der hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Die Sperre der Clouddienste führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.
3.2.6 LIZENZVERMESSUNG; LIZENZERWEITERUNG
3.2.6.1 Der Auftragnehmer behält sich die digitale Kontrolle der Einhaltung der getroffenen Nutzungsvereinbarung vor. Der Kunde stimmt zu diesem Zwecke dem Einsatz von Tools zur Lizenzvermessung zu.
3.2.6.2 Wünscht der Kunde die Nutzung der vertragsgegenständlichen Clouddienste in einem größeren Umfang als vereinbart, ist es erforderlich, dass der Kunde die dafür erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte erwirbt. Eine Übernutzung ist grundsätzlich als vertragswidrige Handlung des Kunden anzusehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann eine Vereinbarung über die Erweiterung des Nutzungsrechtes schließen. Für den Zeitraum der Übernutzung, das heißt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten.
- Termine, Verzug
4.1 Leistungstermine gelten nur dann als Fixtermine vereinbart, wenn dies ausdrücklich im Vertrag so vereinbart wurde. Die Vereinbarung eines Fixtermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen des Kunden, seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
4.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
4.4 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,25 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen.
5.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei dem Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.
5.4 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Auftragnehmers berechnet. Reisezeiten und - kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.
5.5 Soweit nichts anderes vereinbart, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Auftragnehmers vergütet, mindestens jedoch nach jeweils geltenden steuerlichen Regelungen.
5.6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig mit Gegenansprüche, welche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der anderen Vertragspartei anerkannt sind. - Laufzeit
6.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
6.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam. - Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde der Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung.
7.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde der Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware.
7.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen des Auftragnehmers gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen ITSystemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
7.4 Der Kunde hat dem Auftragnehmer Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung.
7.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen.
7.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen.
7.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer diese sind für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig.
7.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.
7.9 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.
7.10 Der Kunde stellt sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. Entstehen dem Auftragnehmer Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese vom Kunden zu ersetzen.
7.11 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich waren.
7.13 Der Kunde wird die Leistungen des Auftragnehmers so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz des Auftragnehmers nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden vom Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. In diesem Falle ergeht eine Meldung an den Kunden. Eine neue Anbindung kann erst dann erfolgen, wenn die vorgenannten Komplikationen behoben worden sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Schäden, die durch die Einstellung der Anbindung aus diesem Grunde erfolgen.
7.13 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich, um auf Leistungen aus dem Vertrag zuzugreifen.
8. Abtretung von Rechten
8.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.
8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
- Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte, Datenschutz
9.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
9.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer eine Verschlüsselung ist zuvor vereinbart worden.
9.3 Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. - Subunternehmer
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
10.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. - Leistungsstörung, Mängelhaftung
11.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist nachzubessern und vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzender angemessener Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
11.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Rücktritt aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung des Rücktritts nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
11.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Kardinalspflichten, arglistig verschwiegenen Mängel, sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.5 Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von einem Jahr. - Abnahme
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
12.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist. der Auftragnehmer wird dem Kunden nachseiner Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereitsteht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.
12.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch den Auftragnehmer die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
12.3 Entspricht die Leistung des Auftragnehmers den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
12.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen
12.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt, ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
12.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Der Auftragnehmer wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen. - Haftung
13.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
13.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
13.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
13.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
13.6 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. - Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Erlangen unbefugte Dritte Kenntnis von Passwörtern oder Zugangsdaten, ist der Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das gleiche gilt für die missbräuchliche Nutzung von Passwörtern oder Zugangsdaten.
14.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht. - Nutzungsrechte
15.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, den Vertragsgegenstand im festgelegten Umfang einzusetzen und zu nutzen. Ist der Umfang der Nutzung nicht vereinbart, gilt ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer, das sich auf den jeweiligen Vertragszweck beschränkt, als vereinbart.
15.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
15.3 Der Auftragnehmer kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf in Textform zu bestätigen. - Allgemeines
16.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist unser Firmensitz.
16.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
Mitkov Systems GmbH
Stand 10.08.2021